Das Europäische Parlament hat am 17. Dezember eine zweite Berichtigung für MDR und IVDR verabschiedet. Dies wirkt sich vor allem auf einige Produkte der Klasse I aus, für die eine vierjährige Übergangsfrist (bis Mai 2024) für den vollständigen Übergang zu MDR gilt. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine Auswirkungen auf die regulatorischen Verpflichtungen der Hersteller hat, diese Medizinprodukte in EUDAMED zu registrieren (einschließlich der Fristen).
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der MedTech Europe vom 18. Dezember (auf Englisch).