Ab Februar 2023 sind Produktabbildungen ein Muss
Während Bilder bislang als “Nice-to-have” galten, werden sie ab Februar 2023 zum Must-have. Damit wird der Datenaustausch mit mindestens einer Produktabbildung für Dateneinsteller verpflichtend.
Zunächst gilt die Auflage nur für neue Produkte aus den Bereichen Food, Near-Food, Non-Food und DIY, deren Daten im deutschen Zielmarkt von A nach B geschickt werden. Pro GTIN müssen Dateneinsteller also mindestens eine Produktabbildung über das GDSN zur Verfügung stellen, ansonsten werden ab Februar 2023 die Stammdaten weder angezeigt noch an die Datenempfänger gesendet. Hört sich streng an, ist jedoch für alle von großem Vorteil.
“Sowohl der Handel als auch die Verbraucher verlangen zunehmend valide Informationen in Echtzeit. Überall sind digitale Lösungen gefordert“
(Thomas Fell, Lead GS1 Germany, 17.03.2022)
Mehr Daten. Mehr Kunden. Mehr Umsatz.
Wer seine Produkte optimal präsentiert und inszeniert, hat sowohl den Handel als auch den Konsumenten auf seiner Seite. Das führt zu einer verbesserten Kundenbindung, steigert den Umsatz und stellt dank vollständiger Produktinformation die Weichen für langanhaltende Handelspartnerschaften.
„Die Ansprüche an die Datenqualität steigen aufgrund zunehmender Produktvielfalt, des wachsenden E-Commerce sowie von Regulationen durch den Gesetzgeber weiter an.“
(Thomas Fell, Lead GS1 Germany, 17.03.2022)
Fehlende Bilddaten können in der Welt des E-Commerce mittlerweile ein direktes Ausschlusskriterium sein: verständlicherweise. Denn wer möchte die Katze im Sack kaufen, wenn es doch die Möglichkeit von Digital Assets gibt? Neben Produktabbildungen in verschiedenen Perspektiven gehören auch Audiodateien, Zertifikate, Videos, Werbematerialien, Sicherheitsdatenblätter und wissenschaftliche Dokumente zu den digitalen Anlagen. All diese Dateien werden mit nur wenigen Klicks über ein Digital Asset Management System verwaltet und im GDSN zentral eingepflegt. Handelspartner können hierüber direkt auf die Anlagen zugreifen und das gesamte Datenpaket für alle Publikationen und Absatzkanäle verwenden.
Details zu digitalen Anlagen haben wir in unserem Leitfaden “Die goldenen Regeln für gute Produktabbildungen” für Sie zusammengefasst. In Kürze werden wir zudem einen ergänzenden, technischen Leitfaden veröffentlichen, in dem wir auf die Spezifikationen bezüglich der Dateinamen genauer eingehen.
Alle Anforderungen werden zudem umfassend in der “Anwendungsempfehlung zur Erstellung von Produktabbildungen und Media Assets für strategische Markenführung und erfolgreiches Content Marketing” der GS1 Germany dokumentiert.
atrify connects Online Session – für alle, die mehr erfahren möchten
In unserer Online Session “Digital Asset Management: Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte” zeigt Ihnen mein Kollege Markus Bäumer jeden Monat relevante Features und Vorteile unseres Digital Asset Managements, damit Sie für alle Neuerungen rund im digitale Anlagen und insbesondere für die Bildverpflichtung 2023 bestens gerüstet sind.